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Die Begabtenförderung ist ein Angebot des Bundesbildungsministeriums, der Industrie- und Handelskammern, der Handwerkskammern und der Freien Berufe. Leistungsfähige und leistungsbereite junge Berufstätige sollen nach den Richtlinien der „Begabtenförderung Berufliche Bildung“ nach der dualen Ausbildung in ihrer persönlichen und beruflichen Entfaltung gefördert werden. Sie können die Förderung bei der prüfenden Stelle, die Ihr Berufsabschluss-Zeugnis ausgestellt hat, beantragen.
Nähere Informationen unter http://www.begabtenfoerderung.de oder im Bereich Ausbildung der IHK Reutlingen.
Förderung durch das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) - „Meister-BAFöG“
Im Rahmen der Gleichwertigkeit von beruflicher und allgemeiner Bildung hat die Bundesregierung ein „Weiterbildungs-BAFöG“ (auch Meister-BAFöG genannt) aufgelegt. Mit der Verbesserung des AFBG sollen Fachkräfte, die nach ihrer beruflichen Ausbildung weiterkommen wollen und die sich auf einen Abschluss der beruflichen Aufstiegsfortbildung vorbereiten, finanziell unterstützt werden. Die Förderung können Sie bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Amt für Ausbildungsförderung beantragen, im Bezirk der IHK Reutlingen sind dies die Landratsämter Balingen, Reutlingen oder Tübingen.
Nähere Informationen unter http://www.meister-bafoeg.info
Förderung durch die Bundeswehr
Aktive und ehemalige Zeitsoldaten, die die Voraussetzungen für eine Förderung erfüllen, können nach dem Soldatenversorgungsgesetz durch den Berufsförderungsdienst der Bundeswehr gefördert werden. Es gibt Zuschüsse zu den Lehrgangskosten, der Prüfungsgebühr, sowie zu den Lehrmitteln und den Fahrtkosten. Außerdem können gegebenenfalls ein Trennungsgeld und ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Der Förderantrag ist vor Lehrgangsbeginn beim zuständigen Berufsförderungsdienst einzureichen.
Steuerersparnis durch Weiterbildung
Aufwendungen, die durch den Besuch von Seminaren und Lehrgängen entstehen, können
- bei Fortbildung in einem ausgeübten Beruf steuerlich als Werbungskosten voll abgesetzt werden oder
- bei Berufsausbildung und Weiterbildung in einem nicht ausgeübten Beruf als Sonderausgaben steuermindernd abgezogen werden.
Als Aufwendungen gelten die Lehrgangskosten, die Prüfungsgebühren sowie Lehrmittel und Fahrtkosten.
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt.
Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit
Förderungen nach SGB III sind individuell und müssen bei Ihrer zuständigen Arbeitsagentur beantragt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit
Förderung durch den Arbeitgeber
Qualifizierte Mitarbeiter sind ein wichtiger Erfolgsfaktor. Mitarbeiter mit neuen Kenntnissen stärken die Konkurrenzfähigkeit des Unternehmens, verbessern die Arbeitsabläufe oder helfen Ressourcen einzusparen. Deshalb sind Arbeitgeber fast immer bereit, Qualifizierungskosten ihrer Mitarbeiter zu übernehmen, auch wenn die Weiterbildung in der Freizeit erfolgt.



