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Versicherungsvermittler

Versicherungsvermittler arbeiten nach neuen Regeln
Am 22. Mai 2007 sind das Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts und die Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung in Kraft getreten. Damit ist die gewerbsmäßige Versicherungsvermittlung und -beratung registrierungspflichtig. Ungebundene Versicherungsvermittler, Versicherungsmakler und Versicherungsberater benötigen außerdem einer Erlaubnis, die erteilt wird, wenn persönliche Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse, Sachkunde und das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung nachgewiesen werden. Zuständig für Erlaubnisverfahren und Registrierung sind die IHKs. 

Weitere Informationen zum Erlaubnisverfahren finden Sie auch auf unseren Merkblättern und Checklisten.

Bitte verwenden Sie für die Beantragung der Erlaubnis und Registrierung ausschließlich unsere Antragsformulare.

Die für das Erlaubnis- und Registrierungsverfahren anfallenden Gebühren können unserem Gebührentarif entnommen werden.

Achtung: Änderung bei den Informationspflichten ab 01.03.2010

Die Änderung des Telekommunikationsgesetz (TKG) führt zu Änderung bei den Informationspflichten nach § 11 Abs.1 Nr.4 VersVermV 
Ab dem 01.03.2010 ist die Preisangabe für die Telefonnummer der gemeinsamen Registerstelle anders zu gestalten. 

Wir empfehlen folgende Darstellung:

Deutscher Industrie- und Handelskammertag (DIHK) e.V.
Breite Straße 29
10178 Berlin
Tel: 0-180-500-585-0
(14 Cent/Min aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Cent/Min aus Mobilfunknetzen) 

Die Versicherungsvermittler und /-berater haben bis zum 01. März 2010 Zeit, Unterlagen, Visitenkarten und dergleichen, die Angaben nach § 11 Abs. 1 Nr. 4 VersVermV enthalten, entsprechend anzupassen.
Weitere Imformationen zu den Informationspfllichten von Versicherungsvermittlern finden Sie auch auf unserem Merkblatt.

Versicherungsvermittlerregister

Mit der Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts wurde ein öffentliches Register geschaffen, in dem alle gewerbsmäßig tätigen Versicherungsvermittler und -berater eingetragen sein müssen. Zuständige Registrierungsbehörden sind die Industrie- und Handelskammern, die sich zur Führung des Registers des DIHKs als gemeinsame Stelle bedienen. Das Merkblatt "Das Versicherungsvermittlerregister" enthält weitere Informationen.
Unter  www.vermittlerregister.info ist das online-geführte einsehbar.

Anpassungen zum 01. Januar 2009
Nach längerem politischem Tauziehen hat der Bundesrat am 19.12.2008 der Änderung der Versicherungsvermittlerverordnung (VersVermV) zugestimmt. Erleichterungen konnten die IHKs insbesondere für Existenzgründer durchsetzen, wogegen Personenhandelsgesellschaften (KG, OHG, GmbH & Co KG) mit zusätzlichen Anforderungen konfrontiert werden.
Sachkundeprüfung "geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK"
Um die für die Eintragung in das Versicherungsvermittlerregister in der Regel notwendige Erlaubnis zu erhalten, ist es erforderlich, dass die Sachkunde nachgewiesen wird. Dies kann u.a. durch erfolgreiche Ablegung der Sachkundeprüfung "geprüfter Versicherungsfachmann/-frau IHK" erfolgen.

Hier finden Sie die Termine und Unterlagen zur Sachkundeprüfung für Versicherungsvermittler.
Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter:
Ansprechpartner





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