Förderungen für die Weiterbildung

Diese Fördermöglichkeiten bieten finanzielle Unterstützung bei Ihrer beruflichen Fort- und Weiterbildung.

Aufstiegs-BAföG

Das Aufstiegs-BAföG (früher: Meister-BAföG) unterstützt Arbeitnehmer, Berufsrückkehrer und Selbstständige, die sich per Aufstiegsfortbildung auf einen Fortbildungsabschluss vorbereiten möchten, etwa zum Meister, Techniker oder Betriebswirt. Unter bestimmten Voraussetzungen sind außerdem Studierende mit einem Bachelor-Abschluss, Studienabbrecher und Abiturienten förderfähig.

Können auch Sie von diesem Förderprogramm profitieren? Hier geht es zum BAföG-Rechner.

Aufstiegs-BAföG wird bei den AFBG-Förderämtern der Länder beantragt. Dies sind in der Regel die zuständigen Ämter für Ausbildungsförderung bei den Kreisen und kreisfreien Städten.
Nähere Informationen zu den Fördervoraussetzungen, zur Förderungshöhe und vieles mehr finden Sie unter www.aufstiegs-bafoeg.de und Telefon 0800 6223634 (kostenfrei).

Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer

Mit beruflicher Weiterbildung sollen berufliche Kenntnisse erweitert und der technischen Entwicklung angepasst werden. Ziel beruflicher Weiterbildung ist auch die Vermittlung eines beruflichen Abschlusses. Liegen alle Voraussetzungen für eine Förderung vor, erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit oder Ihrem Jobcenter einen Bildungsgutschein. Mit diesem wird Ihnen die Übernahme der Weiterbildungskosten und gegebenenfalls die Weiterzahlung des Arbeitslosengeldes zugesichert.

Wer gefördert werden kann: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, bei denen die Weiterbildung notwendig ist,

  • damit Arbeitslosigkeit beendet oder
  • eine drohende Arbeitslosigkeit abgewendet werden kann oder
  • um einen fehlenden Berufsabschluss nachzuholen.

Voraussetzungen: Die Weiterbildung, die Sie besuchen möchten, muss für die Förderung zugelassen sein. Auch die Bildungseinrichtung selbst benötigt eine Zulassung durch eine fachkundige Stelle.

Inhalt der Förderung: Auf dem Bildungsgutschein sind das Bildungsziel, die Dauer der Maßnahme und der regionale Geltungsbereich vermerkt. Sie müssen ihn bei einer Bildungseinrichtung Ihrer Wahl einlösen, solange er gültig ist. Der Bildungsgutschein enthält auch Angaben dazu, welche Weiterbildungskosten (zum Beispiel Lehrgangskosten oder Fahrtkosten) übernommen werden. Für die Zeit der Weiterbildung kann Ihnen Arbeitslosengeld gezahlt werden.

Nähere Informationen zum Programm und den genauen Fördervoraussetzungen enthält der Flyer „Förderung der beruflichen Weiterbildung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer“ und finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit. Unternehmen können sich wegen Informationsmaterial und bei Fragen zur Umsetzung des Programms an den Arbeitgeber-Service ihrer zuständigen Agentur für Arbeit wenden.

Aufstiegsstipendium – Studieren ohne Abitur

Wer eine Berufsausbildung oder Aufstiegsfortbildung besonders erfolgreich abgeschlossen hat und sich nach mindestens zweijähriger Berufspraxis entschließt, ein Erststudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule zu beginnen, kann ein Aufstiegsstipendium vom Bund erhalten.

Das Stipendium soll die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung erhöhen und dazu beitragen, dass sich mehr Fachkräfte an Hochschulen weiterqualifizieren. Gefördert wird ein Vollzeitstudium mit zur Zeit monatlich 670 Euro plus 80 Euro Büchergeld, ein berufsbegleitendes Studium mit zur Zeit jährlich 2.000 Euro.

Das Aufstiegsstipendium richtet sich insbesondere an Fachkräfte ohne Abitur, die erst nach der Ausbildung eine Hochschulzugangsberechtigung, zum Beispiel durch eine Begabten- oder Eignungsprüfung, oder eine berufliche Fortbildung, zum Beispiel um Meister oder Fachwirt, erworben haben.

Bewerber erhalten das Stipendium nach einem dreistufigen Auswahlverfahren: Online-Bewerbung, Kompetenz-Check und Auswahlgespräch. Das Programm wird umgesetzt von der Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung gGmbH (SSB).

Zwei Mal im Jahr werden neue Stipendiaten in das Förderprogramm aufgenommen.
Nähere Informationen zum Programm sowie zum Auswahlverfahren finden Sie auf der Internetseite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung GmbH.

Marcus Schairer

Marcus Schairer

Weiterbildung,
IHK-Zentrale
Position: Bereichsleiter Weiterbildung
Schwerpunkte: Weiterbildung, Key-Account Management, IHK-Technikakademie
Telefon: 07121 201-126
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